Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist eine Öffnung unserer Klettermöglichkeiten für den Trainingsbetrieb bis auf Weiteres leider nicht möglich.
Laut geltender 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wäre die Nutzung unserer Kletteranlagen nur innerhalb des „2G+“-Modells praktikabel. Die Sicherstellung dieser Anforderung ist organisatorisch für uns leider nicht mit einem vertretbaren Aufwand umsetzbar, weshalb die Kletteranlagen vorübergehend für den Trainingsbetrieb geschlossen bleiben.
Individuelle private sportliche Betätigungen sind möglich. Nutzt hierfür bitte vorab, wie bereits zuletzt erfolgreich praktiziert, die Onlinereservierung.
Wir bedauern diese Entscheidung sehr und hoffen auf euer Verständnis.
Bleibt fit 😉
Euer Vorstand