Ab sofort ist das Klettern am Mammutfelsen nur noch zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt.
Im Rahmen des „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22. April 2021 ist ein individueller Kletterbetrieb nur noch von maximal zwei Erwachsenen oder den Angehörigen eines Hausstandes an unserem Mammutfelsen möglich.
Um diese zwingende Vorgabe einhalten zu können, haben wir einen Kalender für die geplanten Besuche der Kletteranlage erstellt.
Bitte tragt euch mit geplanter Trainingszeit und Namen der Anwesenden im Vorfeld unter folgendem Link ein. Nehmt dabei Rücksicht aufeinander und „blockiert“ nicht unnötig mögliche Zeitfenster:
Wir wünschen Euch weiter viel Freude beim Klettern!
Euer DAV-Sektion Südharz/Sangerhausen e.V.
Zusätzlich gilt ab sofort der folgende Zusatz zu unserer Benutzerordnung:
- Das Klettern ist nur draußen am Mammutfelsen gestattet.
- Auf dem Gelände des Mammutfelsens sind maximal 2 erwachsene Personen oder die Angehörigen eines Hausstandes gleichzeitig gestattet. Kinder und Jugendgruppen bis 14 Jahren dürfen einschließlich des Trainers bis zu 5 Personen umfassen. Um die o.g. Personenzahlen nicht zu überschreiten ist in jedem Fall eine Terminreservierung im Online-Kalender auf der Internetseite des Vereins www.dav-suedharz.de notwendig.
- Alle Personen müssen sich in den ausliegenden Listen mit ihren Kontaktdaten registrieren.
- Zuschauer sind nicht erlaubt.
Eltern, die ihre Kinder zum Klettern bringen, verlassen das Grundstück für die Zeit des Trainings. - Das Klettertraining findet weitgehend kontaktfrei statt. Personen die sich nicht selbstständig den Klettergurt anziehen und sich nicht selbstständig ins Seil einbinden können wird dabei von der jeweiligen Betreuungsperson geholfen. Die Betreuungsperson trägt hierbei eine Mund/Nasen-Bedeckung.
- Aus Gründen der Hygiene am Felsen ist die Benutzung von Magnesia Pflicht, im Kletteratelier Liquid Magnesia.
- Es gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben.
Um dies zu gewährleisten darf- nur in Routen eingestiegen werden, wenn rechts und links die direkt benachbarten Routen frei sind
- nur jeweils eine Person auf jeweils einer Bank (Ausnahme; Personen, die in einem Haushalt leben)
- Die verantwortlichen Trainer haben das Recht bei Zuwiderhandlungen die entsprechenden Personen vom Gelände zu verweisen.
- Es gelten weiterhin die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen
- Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
- Verzicht auf Händeschütteln
- Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
- Einmalige Nutzung von Taschentüchern
- Häufiges Händewaschen
- Abstand halten, die 1,50 Meter-Mindestdistanzregel ist bindend.
- Mund-Nasen-Schutz bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes