Die „5. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 2. Mai 2020“ erlaubt uns den Kletterbetrieb unter Auflagen in beschränktem Rahmen wieder aufzunehmen.
Um nicht zur Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 beizutragen und schrittweise unser Vereinsleben wieder ausweiten und normalisieren zu können, gelten jedoch ergänzend zur allgemeinen Benutzerordnung der Kletteranlagen der DAV-Sektion Südharz/Sangerhausen e.V. folgende Regeln gemäß der „Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 2. Mai 2020“:
- Das Klettern ist nur am Mammutfelsen gestattet.
Das Kletteratelier bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
- Auf dem Gelände des Mammutfelsens sind maximal 7 Seilschaften a‘ 2 Personen gestattet.
- Alle Personen müssen sich in den ausliegenden Listen zusätzlich mit ihren Kontaktdaten registrieren.
- Nicht-Kletterer bzw. Zuschauer sind auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt.
Eltern, die ihre Kinder zum Klettern bringen, verlassen das Grundstück für die Zeit des Trainings.
- Da die „5. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung“ Angebote der offenen Jugendarbeit untersagt, findet das offene Kindertraining am Montagabend vorerst nicht statt.
- Das Klettertraining muss kontaktfrei stattfinden. Daher können am Training nur Personen teilnehmen, die sich selbstständig oder durch Begleitpersonen aus demselben Haushalt den Klettergurt anziehen sowie ins Seil einbinden können.
- Aus Gründen der Hygiene ist die Benutzung von Magnesia beim Klettern Pflicht.
- Es gilt das Abstandsgebot von 1,50 Metern zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben.
Um dies zu gewährleisten darf:
a) nur in Routen eingestiegen werden, wenn die direkt benachbarten Sicherungslinien frei sind.
b) nur jeweils eine Person pro aufgestellter Bank sitzen.
(Ausnahme: Personen, die im selben Haushalt leben)
- Die verantwortlichen Trainer haben das Recht bei Zuwiderhandlungen die entsprechenden Personen vom Gelände zu verweisen.
Wir wünschen Euch viel Freude beim Klettern.